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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Darstellung von Waren in Werbeunterlagen und im Internet stellt kein Angebot dar. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Angebot. Eine verbindliche Annahme des Angebotes liegt ausschließlich in der Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Diese ist für den Vertragsinhalt maßgebend. Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probengemäßheit, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns zu liefernden Waren dar. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Wir behalten uns das Recht vor, Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenänderungen durch Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten.
2. Lieferzeit
Vereinbarte Lieferfristen gelten als unverbindlich, es sei denn es wird ausdrücklich ein Fixliefertermin vereinbart. Werden unverbindlich angegebene Lieferfristen um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat uns der Kunde zunächst schriftlich eine Nachfrist von weiteren 2 Wochen zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Verzuges kann im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht verlangt werden. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferzeiten berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt
der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzuges hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten es uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn sein Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Anspruch beruht.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware gehen mit der Übergabe der Ware, beim Versand mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
5. Gewährleistung
Die Ware muß unverzüglich nach Lieferung untersucht werden. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach Empfang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 1 Woche nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Im Falle der Gewährleistung sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet (Ersatzlieferung). Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
6. Haftungsbeschränkung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben und bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen,beschränkt sich unsere Haftung, sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbefreiung unberührt.
7. Verjährung
Sämtliche vorstehend genannten Ansprüche des Kunden verjähren in 6 Monaten gerechnet ab Gefahrübergang. Bei von uns gelieferten neu hergestellten Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren die Ansprüche des Kunden, soweit der Kunde die Ware für die Erfüllung von Verträgen verwendet hat, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt einbezogen worden ist, in 2 Jahren. Gleiches gilt, wenn es sich nur für reine Bauwerksreparaturen verwendete Materialien gehandelt hat Vorstehende Regelung gilt nicht für Ansprüche die auf grober Fahrlässigkeit beruhen und für Ansprüche wegen uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, die von uns arglistig verschwiegen wurden. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Zahlung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernde Forderung gegen den Kunde um mehr als 20 % übersteigt. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunde erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware mit einer Sache des Kunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware. Erfolgt die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt. Für die neue Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wenn der Kunde die Ware mit einer Sache eines Dritten verbindet oder vermischt tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an uns ab. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur Sicherung unserer Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretungen an. Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
9. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
10. Schlußbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen